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Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Werbung auf den
Webseiten der Domän www.nauheim-online.de durch den
Presseservice Rhein-Main
(Stand
01.07.2008)
§ 1
Leistungsgegenstand
1. Der
Presseservice Rhein-Main, Weingartenstraße 2, 64569 Nauheim,
Deutschland - im
Folgenden "PRM"
genannt - bietet Werbetreibenden, Unternehmen, sowie privaten
Personen - im Folgenden "Kunden" genannt - an,
Online-Werbemittel - im Folgenden
"Werbung"
genannt - auf der Internetseite des PRM (www.nauheim-online.de
und -.com)
gegen Entgelt
zu veröffentlichen.
2. Für Verträge
über die Veröffentlichung der Werbung gelten ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PRM, die vom
Besteller bei der Bestellung anerkannt werden. Von diesen
Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es
sei denn, sie werden durch den PRM schriftlich bestätigt.
§ 2
Voraussetzungen
1. Die Werbung
des Kunden besteht aus einer oder mehreren Werbeflächen, die mit
oder ohne einen Verweis ("z.B. Link") auf weitere Informationen
geschaltet werden können. Die Werbung kann in verschiedenen
Formen erscheinen. Weitere Werbeformen oder gar das Anmieten
ganzer Seiten sind auf Anfrage möglich. Sie müssen jedoch den
technischen Grundbedingungen entsprechen. Der PRM behält sich
vor "ungeeignete" Werbung abzulehnen oder bei Änderung des
Unternehmensrenommees des Werbenden von den Seiten
www.nauheim-online.de zu entfernen. Eine Rückzahlung des
Restmietbetrages findet statt, eine Aufwandsgebühr wird erhoben.
Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
2. Der Vertrag
muss mindestens sieben Tage vor dem Termin der Schaltung der
Werbung auf der Webseite mit dem PRM oder seinem
Handelsvertreter geschlossen sein. Ausnahmen bedürfen der
Zustimmung des PRM, wie sie z.B. in der schriftlichen
Auftragsbestätigung erfolgen können.
3. Der Kunde
verpflichtet sich, die Werbung mindestens fünf Werktage vor dem
festgesetzten Erscheinungstermin im vertraglich festgelegten
Format an den PRM oder seine Handelsvertreter zu liefern.
4. Aufträge zur
Schaltung von Werbung werden erst nach schriftlicher Bestätigung
oder Bestätigung per e-Mail durch den PRM verbindlich.
5. Aufträge von
Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete
Werbungstreibende angenommen. Der PRM ist dabei berechtigt, von
der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
6. Für den PRM
besteht keine Verpflichtung, die Werbung vor Annahme des
Schaltungsauftrages anzusehen und zu prüfen. Der PRM behält sich
aber vor, rechtsverbindlich eingegangene Werbeaufträge wegen
ihres Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen
abzulehnen oder ihre Veröffentlichung ganz oder teilweise zu
sperren, sobald dem PRM bekannt wird, dass die betreffende
Werbung gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die
guten Sitten verstösst oder ihre Veröffentlichung für den PRM
unzumutbar ist. Bei Anbindungen an Datenbanken des Kunden oder
bei direkter Verlinkung zum Kunden übernimmt der Kunde die volle
Verantwortung für seine Veröffentlichungen.
7. Die
Ablehnung des Auftrages oder Änderungen in den
Vertragsbedingungen entsprechend § 2.6 werden dem Kunden nach
Entscheidung mitgeteilt.
8. Vom Kunden
zur Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur nach besonderer
Anforderung durch diesen zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht
der Daten durch den PRM endet zwei Wochen nach Ablauf des
Auftrages.
§ 3 Platzierung
und Schaltung der Werbung
1. Die
Platzierung der Werbung wird im Einvernehmen mit dem Kunden,
ansonsten nach billigem Ermessen des PRM unter Berücksichtigung
der Interessen des Kunden festgelegt.
2. Die
Werbeplätze werden rollierend gefüllt. Dies bedeutet, dass bei
einem ausgelaufenen Abonnement der frei werdende Platz mit dem
folgenden Abonnement gefüllt wird, so dass keine Lücken in der
Darstellung entstehen. Ein Rollen der Abonnements in der
Darstellung in Abhängigkeit eines Zeitintervalls, den der PRM
bestimmt, ist ebenfalls möglich. Ein fester Platz ist nur dann
garantiert, wenn der Kunde dies ausdrücklich bestellt. Das ist
mit zu verhandelnden Zusatzkosten verbunden.
3. Angaben über
die Schaltungsfrist sind für beide Seiten verbindlich.
4. Ist der
Beginn der Schaltungsfrist nicht angegeben, so gilt der nächst
mögliche Zeitraum.
5. Die
Schaltung erfolgt nach unserem möglichen technischen Stand,
entsprechend der bestmöglichen Weise. Bei direkten
Datenbankanbindungen übernimmt der Kunde die Bereitstellung des
Inhaltes. Frame-Sprenger und andere Programmaktivitäten seitens
des Kunden, welchen den Auftritt von nauheim-online.de
entfernen, beschädigen oder verändern sind unzulässig. Sie
führen zur sofortigen Einstellung des Web-Auftritts mit
Schadensersatz.
6. Steht der
zugesagten Schaltung ein vom Kunden verschuldetes Hindernis
entgegen, z.B. bei nicht rechtzeitiger Lieferung der Werbung, so
verschiebt sich der Liefertermin um die Zeit der Verzögerung,
längstens aber um eine Woche. Ist innerhalb dieser Zeit keine
Lieferung aufgrund Verschuldens des Kunden möglich, so wird der
Liefertermin zwischen Kunde und PRM oder seinem Handelsvertreter
neu festgesetzt. Kommt innerhalb von einem Monat keine Einigung
zu Stande, so kann die PRM 15% des Auftragswertes als
Vertragsstrafe verlangen.
§ 4
Zahlungsmodalitäten, Mengenrabatt, Kündigungsfristen
1. Die Preise
für die Schaltung der Werbung richten sich nach der Preisangabe
in der Preisliste des PRM zum Zeitpunkt der Bestellung oder nach
individueller schriftlicher Vereinbarung. Die Preisliste wird
dem Kunden bekannt gegeben.
§ 4
Zahlungsmodalitäten, Mengenrabatt, Kündigungsfristen
(Fortsetzung)
2. Der Kunde
erhält eine Rechnung für die Werbeschaltung vom PRM oder durch
seinen Handelsvertreter. Die Rechnung ist sofort nach Zugang zur
Zahlung fällig. Verzug tritt spätestens 15 Tage nach Zugang der
Rechnung ein. Bei Mahnung wird eine Mahngebühr von 10 Euro pro
Mahnvorgang berechnet.
3. Zahlungen
sind nur auf das in der Rechnung genannte Konto des PRM zu
leisten, sofern der PRM die Rechnung stellt. Stellt der
Handelsvertreter die Rechnung, rechnet der Kunde mit diesem ab.
Der Handelsvertreter rechnet seinerseits mit dem PRM ab.
4. Die
Verzugszinsen richten sich nach den jeweils gültigen
gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
5. Bei
Zahlungsverzug des Kunden kann der PRM die weitere Ausführung
des laufenden Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung
zurückstellen und für weitere Werbeaufträge des Kunden
Vorauszahlung verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der PRM berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Werbeabschlusses Vorauszahlungen für
weitere Werbung zu verlangen, sowie deren Veröffentlichung vom
Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
6. Der Vertrag
hat eine Laufzeit von 3, 6,12 bis 24 Monaten oder je nach
Festlegung im Angebot. Er verlängert sich jeweils um 6 Monate,
wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ende der Laufzeit
schriftlich gekündigt wird.
7. Bei einer
Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer
Frist von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens schriftlich zu
kündigen.
§ 5
Gewährleistung, Haftung, Reklamation
1. Wird eine
fehlerhafte oder unvollständige Werbung durch den PRM
veröffentlicht, kann der Kunde diese innerhalb von 8 Tagen beim
PRM reklamieren. Liegt der Fehler beim PRM, ist dieser
verpflichtet, diesen unverzüglich und kostenfrei zu beheben.
Besteht der Fehler in der vom Kunden gelieferten Werbung, so
kann er diese durch Lieferung einer überarbeiteten Version
innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt durch den PRM von dieser
auswechseln lassen. In diesem Fall ist eine Aufwandsgebühr von
10 Prozent des Auftragswertes fällig.
2. Der
einmalige Austausch einer vom Kunden gelieferten fehlerhaften
Werbevorlage ist durch den PRM zu gewährleisten. Besteht
wiederholter Nachbesserungsbedarf, so kann der PRM eine
Aufwandsvergütung in Höhe der notwendigen zusätzlichen
Arbeitsleistung gegenüber dem Kunden geltend machen.
3. Kosten für
die Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen der Werbung
trägt der
Kunde.
4. Der Kunde
hat bei unrichtigem oder unvollständigem Erscheinen der durch
ihn im einwandfreien Zustand an den PRM übergebenen Werbung
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzschaltung in dem Umfang, in dem der Zweck der Schaltung
beeinträchtigt wurde, nach Wahl des PRM. Darüber hinaus gehende
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen;
Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung und
Verzug sind beschränkt auf die Höhe des für die betreffende
Werbung zu zahlenden Entgeltes.
5. Der PRM
übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte der Werbung, bzw.
für die Inhalte anderer Webseiten, auf welche die Werbung
verweist sowie für vom Kunden zu verantwortende Fehler der
Werbung.
6. Der
PRMübernimmt keine Gewährleistung auf die Funktionsfähigkeit von
Kommunikationsnetzen. Keine Gewährleistung wird übernommen bei
einem Rechnerausfall der Internet-Provider, auf deren Rechner
die Leistungen des PRM präsentiert werden, sowie für nicht
aktualisierte oder unvollständige Angebote auf sogenannten
Proxyservern kommerzieller Online-Dienste.
7. Ist eine
Durchführung des Auftrages aus technischen Gründen, insbesondere
Rechnerausfall, höherer Gewalt, Störungen aus dem
Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder
Leitungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen durch den PRM
nicht möglich, so wird der Auftrag nach Möglichkeit nachgeholt.
Sofern die Verschiebung der Leistungszeit nicht unerheblich ist,
wird der Kunde hiervon informiert.
8. Wird ein
Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, welche der PRM nicht zu
vertreten hat, so hat der Kunde unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem
der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass des PRM zu
erstatten, d.h. eine erbrachte Teilleistung zu vergüten.
9. Bei jeder
Beanstandung des Kunden sind Kundennummer, Rechnungsnummer und
Rechnungsdatum anzugeben.
10. Bei
Änderung der Linkadressen, Datenbank-Zugriffsrechte und
Datenbank- Zugriffsbefehle bei Datenbankanbindungen,
Logoänderungen, Bildmaterialänderungen usw. des Kunden, muss der
Kunde dies dem PRM schriftlich mitteilen. Nur somit kann eine
stetig wirksame Werbung gewährleistet werden. Hier hat der
Kunden eine Bringpflicht.
§ 6 Datenschutz
1. Der Kunde
ist damit einverstanden, dass auch eventuell personenbezogene
Daten gespeichert werden.
2. Die
gespeicherten Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet
und genutzt, soweit es für die Begründung, Ausgestaltung oder
Änderung des Vertrages erforderlich ist.
3. Name sowie
Anschrift des Kunden wird Dritten auf Anfrage mitgeteilt.
§ 7
Schlussbestimmungen
1. Als
ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis oder über die Wirksamkeit dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gilt der Sitz des
PRM.
2. Für
sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen
sind durch solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Ziel
der Vertragspartner am nächsten kommen.
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